Martin's Blick hinter die Plakate Teil III

26. Januar 2026

Beitrag von Bayerischen Wirtschaftsminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger auf Linkedin:

Auch über Omas Häuschen müssen wir reden.“ NEIN! Über Euch linke Eigentumsfeinde müssen wir reden!

Was Hubert Aiwanger hier abliefert, ist kein politisches Argument mehr, sondern ein wütender Rundumschlag mit dem Holzhammer. Wer bei der Frage der Erbschaftsteuer reflexartig von „linken Eigentumsfeinden“, „Zerstörung dieses Landes“ und persönlichem Hass fabuliert, verlässt den Boden der Sachpolitik und begibt sich in die Niederungen des politischen Krawalls. Besonders pikant wird das Ganze, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Erbschaftsteuer kein linkes Hirngespinst, kein Berliner Experiment und schon gar kein Anschlag auf „Omas Häuschen“ ist, sondern Verfassungsrecht. Artikel 123 der Bayerischen Verfassung stellt unmissverständlich klar: Erbschaften dienen nicht nur der privaten Vermögensmehrung, sondern unterliegen der Steuerpflicht, um einen Ausgleich zwischen Individualinteressen und Gemeinwohl herzustellen. Das hat der Freistaat Bayern selbst so beschlossen – demokratisch, mit breiter Mehrheit und lange bevor Aiwanger politisch relevant war. Wer also heute so tut, als sei jede Diskussion über die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ein ideologischer Vernichtungsfeldzug, stellt sich nicht nur gegen politische Gegner, sondern faktisch gegen die eigene Landesverfassung. Das ist bemerkenswert für einen stellvertretenden Ministerpräsidenten, der eigentlich einen Eid auf eben diese Verfassung abgelegt hat. Aiwangers Rhetorik folgt dabei einem bekannten Muster: Komplexe Sachfragen werden emotional aufgeladen, Gegner moralisch entmenschlicht und jede Form differenzierter Debatte durch Empörung ersetzt. Aus einer steuerpolitischen Diskussion wird ein Kulturkampf, aus Kritik ein persönlicher Angriff, aus Verfassungsrecht eine angebliche Enteignungsfantasie. Dass er dabei ausgerechnet „Oma und ihre Enkel“ instrumentalisiert, ist nicht nur geschmacklos, sondern bewusst irreführend. Die Erbschaftsteuer trifft in Deutschland seit Jahrzehnten vor allem größere Vermögen – mit Freibeträgen, Ausnahmen und Schutzmechanismen. Wer etwas anderes behauptet, streut Angst, aber keine Aufklärung. Am Ende bleibt der Eindruck: Hier geht es weniger um den Schutz von Familien oder Mittelstand als um maximale Empörung bei minimaler Substanz. Wer so argumentiert, mag Applaus auf Social Media bekommen – der Verantwortung eines stellvertretenden Regierungschefs wird er damit nicht gerecht. Oder anders gesagt: Wer ständig von „roten Linien“ spricht, sollte zuerst prüfen, ob er sie nicht selbst längst überschritten hat – gegenüber dem politischen Stil, dem Amt und der eigenen Verfassung.

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